Geltung der Bedingungen
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die durch uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.
Angebot und Vertragsschluß
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen / Listungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
3. Die in unseren Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen sowie im Internet enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen
und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte und nur annähernd maßgeblich, es sei denn, daß sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen keine Garantie dar. Modelländerungen bleiben vorbehalten. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
Preisstellung
4. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind
die in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Darüber hinausgehende Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
5. Ab einem Netto-Warenwert von € 200,- liefern wir im Inland frei Haus inklusive Verpackung. Bei geringerem Warenwert wird eine Versandkostenpauschale
von € 7,- berechnet. Lieferungen ins Ausland erfolgen ab einem Netto-Warenwert von € 200,- frei deutsche Grenze. Mehrkosten für Versandsonderwünsche
und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers oder Empfängers. Bei elektronischen Geräten und Ersatzlampen berechnen wir eine Entsorgungspauschale
von € 0,24 / Stück (§ 24, ElektroG).
6. Tritt eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter
Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
Lieferung und Gefahrübergang
7. Lieferfristen und -termine sowie Leistungsfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Erfüllungsort ist für
sämtliche Verpflichtungen Berlin.
8. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen der Lieferanten und sonstige unvorhersehbare,
unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungs- bzw.
Annahmepflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug
befindet, es sei denn, daß er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich gegenseitig im Rahmen des
Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Schadenersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
9. Teillieferungen und Teilleistungen sind – soweit handelsüblich – zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind ausnahmsweise dann
unzulässig, wenn die Teilerfüllung des Vertrages für den Auftraggeber nicht von Interesse ist.
10. Beeinflussen spätere Änderungen des Vertrages durch den Auftraggeber die Lieferfrist, so kann sich diese in angemessenem Umfang verlängern. Nach- oder
Zusatzbestellungen müssen als neue Aufträge behandelt werden und können einer bereits vorliegenden Bestellung nicht beigefügt werden. Die Wahl des
Versandweges bleibt uns überlassen.
11. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über.
Eigentumsvorbehalt
12. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.
13. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim
kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
14. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Verzug mit der Zahlung von gesicherten Forderungen, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes hat uns der Auftraggeber auf Verlangen Auskunft
über den Verbleib der gelieferten Ware zu erteilen und Einsicht in seine darüber geführten Geschäftsunterlagen zu gewähren.
15. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Ware, an der uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Auftraggeber schon jetzt zur Sicherung an
uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Dies gilt auch für eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware, die der Auftraggeber oder Empfänger
stets für uns vornimmt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Wird unsere Ware mit anderen beweglichen Gegenstände zu einer einheitlichen Sache verbunden oder
untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache
ihm gehört. Der Auftraggeber verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende
Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
16. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der
Auftraggeber uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen
sonstiger Art.
17. Wir werden die uns nach den obigen Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Wahl insoweit freigeben,
als der realisierbare Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Sachmängel
18. Wir gewährleisten eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Material und Verarbeitung.
19. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber
oder Dritte, übliche Abnutzung (z. B. Leuchtmittel), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebensowenig ein wie für die Folgen
unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungen des Auftraggebers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel,
die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
20. Die Verjährung der Sachmängelansprüche richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gesetz.
21. Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen.
Offene Mängel sind unverzüglich nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers zu rügen. Andernfalls ist die
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden.
Bei berechtigter Mängelrüge werden wir dem Auftraggeber seine notwendigen und nachgewiesenen Aufwendungen gemäß § 439 Abs. 2 BGB erstatten.
22. Bei Mängeln der gelieferten Ware sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
verpflichtet. Im Falle des Fehlschlagens dieser Maßnahmen kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären, Minderung und
Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen. Wählt der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben
kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar
ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. In jedem Fall ersetzen wir nur
die typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schäden. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln
steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Ausgenommen von dieser Beschränkung der Gewährleistungsrechte sind Fälle der Arglist und Fälle des
Rückgriffs des Auftraggebers gemäß § 478 BGB.
23. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber nicht.
Zahlungsbedingungen
24. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt, sofern der Auftraggeber nicht mit der Begleichung von Forderungen
in Verzug ist. Auf Reparaturen, Ersatzteile, die Versandkostenpauschale sowie Rechnungen unter € 25,-- Warenwert wird kein Skonto gewährt. Bei
Nachnahmesendungen, Vorausrechnungen oder Einzugsermächtigung erfolgt die Berechnung unter Abzug von 3 % Skonto. Für den Versand ins Ausland gelten
folgende Bedingungen: bei Warenwert bis € 200,- netto Zahlung innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto, bei Warenwert über
€ 200,- Zahlung durch „Kasse gegen Dokumente“ bzw. nach Vereinbarung.
Ihre Zahlungen erbitten wir spesenfrei auf eines der folgenden Konten:
Berliner Bank AG Konto: 04 08 646 500 (BLZ 100 200 00)
Swift-Code / BIC: BEBEDEBB IBAN: DE36100200000408646500
Dresdner Bank AG Konto: 145 292 700 (BLZ 100 800 00)
Swift-Code / BIC: DRESDEBB IBAN: DE81100800000145292700
Postbank Berlin Konto: 568 96-104 (BLZ 100 100 10)
Swift-Code / BIC: PBNKDEFF IBAN: DE75100100100056896104
25. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten,
es sei denn, daß die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im übrigen kann der Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen
Gegenansprüchen aufrechnen.
26. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Mahnspesen sowie Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für
Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (5 % bei sog. Verbrauchergeschäften).
27. Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der
Zahlungen einstellen.
28. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gehen Schecks zu Protest, so sind unsere sämtlichen
Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Wechsel werden nicht entgegengenommen.
29. Schaltet der Auftraggeber eine Zentralregulierungsgesellschaft ein, tritt der schuldbefreiende Rechnungsausgleich erst mit Zahlungsgutschrift auf unserem
Konto ein.
30. Wenn nach Vertragsschluß erkennbar wird, daß unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, können wir die Leistung verweigern und dem Auftraggeber eine
angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung durch den Auftraggeber
oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern.
Rücknahmen und Reparaturen
31. Gelieferte Ware wird nur nach vorheriger Vereinbarung, in Originalverpackung und unter Angabe der Steuernummer des Auftraggebers und unserer
Rechnungsnummer für die Lieferung zurückgenommen. Mit der Gutschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Nettowarenwerts, mindestens
€ 10,-- erhoben. Die Kosten für die Hin- und Rücksendung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Veraltete, beschädigte oder aus anderen Gründen nicht verkäufliche
Ware sowie Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Falls vor Ausführung von Reparaturen ein Kostenanschlag gewünscht wird, ist
dies ausdrücklich mitzuteilen.
Sonstige Ansprüche / Haftung
32. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis mit
dem Auftraggeber, Unmöglichkeit, Verzug, nicht erfolgter, mangelhafter oder falscher Lieferung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und
unerlaubten Handlungen (unter Einschluß der Produzentenhaftung gegenüber dem Auftraggeber) ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt,
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt:
a) Im Falle leichter Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht. Dies gilt nicht,
soweit das Verhalten Gefahren für wesentliche Rechtsgüter (Leben, Körper und Gesundheit) mit sich bringt oder es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten oder um versicherbare Schäden handelt.
b) Im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haften wir nicht, soweit es sich nicht um eine
Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen oder die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
c) In allen übrigen Fällen haften wir, soweit wir für das Verschulden einzustehen haben.
33. Für Schäden, die für uns nicht vorhersehbar sind oder dem Herrschafts- und Risikobereich des Auftraggebers zuzurechnen sind, haften wir nicht. Dieser
Haftungsausschluß bzw. -begrenzung gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.
Sie gilt auch nicht, wenn eine vertragswesentliche Pflicht oder Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers verletzt wurden.
34. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden und
nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
35. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die Regelung des § 478 BGB bleibt ebenfalls unberührt.
36. Sämtliche Schadensersatzansprüche sind innerhalb einer Ausschlußfrist von 3 Monaten nach unserer Ablehnung beim zuständigen Gericht geltend zu machen.
Geheimhaltung und Datenschutz
37. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die einem Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Informationen nicht als vertraulich.
Wir sind berechtigt, alle Daten über den Auftraggeber, die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch ihn oder durch Dritte erhalten, nach den
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes mit Mitteln unserer Wahl zu verarbeiten.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit und Übertragbarkeit der Vertragsrechte
38. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
39. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Scheckprozesses, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
40. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame Bestimmung
durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
41. Die beiderseitigen Vertragsrechte dürfen nur im wechselseitigen Einverständnis übertragen werden.
42. Sitz der Gesellschaft: Berlin.
Registergericht: Berlin-Charlottenburg HR A 1070.
Persönlich haftende Gesellschafterin: INKiESS Margot Voss GmbH, Berlin.
Registergericht: Berlin-Charlottenburg HR B 11022.
Geschäftsführer: Ute Tuscher, Angelika Hauer.
ILN 40 12555 00000 4
ID-No. DE 136649119